AGB

I. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle schriftlich als auch mündlich erteilten Aufträge, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.

‚Fotografien‘ im Sinne dieser AGB sind alle von Nico van Veenendaal hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form sie erstellt wurden, auf welchem Medium sie vorliegen, auch wenn sie aus dem Archiv von Nico van Veenendaal stammen.

II. Leistungsumfang

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Fotografien in digitaler Form im Datenformat ‚jpg‘ geliefert. Die Originale der Fotografien verbleiben bei Nico van Veenendaal. Bedingt durch unterschiedliche Seitenverhältnisse einzelner Fotografien kann es zu Größenabweichungen kommen.

Im Falle der nicht persönlichen Abholung erfolgt die Versendung der Fotografien auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

III. Urheber- und Nutzungsrecht

Nico van Veenendaal steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung an Nico van Veenendaal.

Bei der Verwertung der Fotografien kann Nico van Veenendaal verlangen, als Urheber der Fotografie genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Nico van Veenendaal zum Schadensersatz.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

IV. Gewährleistung und Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Nico van Veenendaal für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Nico van Veenendaal, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien schriftlich bei Nico van Veenendaal geltend zu machen. Danach gelten die Lieferungen und Leistungen als mangelfrei abgenommen.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Nico van Veenendaal übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt alleine der Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Nico van Veenendaal berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen.

V. Gestaltungsfreiheit

Hat der Auftraggeber Nico van Veenendaal keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Nico van Veenendaal behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

VI. Vergütung

Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten für z.B. Reisekosten, Modelhonorare, Materialkosten, Studiomieten, Requisiten, etc. sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind sofort nach dem Fotoshooting ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Fotografien Eigentum von Nico van Veenendaal.

VII. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die Nico van Veenendaal nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Nico van Veenendaal auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Nico van Veenendaal kein Schaden entstanden ist. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie von Nico van Veenendaal schriftlich bestätigt wurden.

VIII. Muster und Bildverarbeitung

Überlässt Nik van Veenendaal dem Auftraggeber mehrere Fotografien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Fotografien innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurück zu senden beziehungsweise zu löschen. Für verlorene oder beschädigte Fotografien kann Nico van Veenendaal, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

Jede Form der elektronischen Bildverarbeitung, jede damit verbundene Änderung oder Bearbeitung der erhaltenen Fotografien, jede Speicherung auf digitalen oder analogen Speicher- und Wiedergabemedien, insbesondere die Übertragung auf externe Datenträger (z.B. CD-Rom, MD, Disketten, etc.), die Verwendung von Teilen der gelieferten Fotografien zur Herstellung neuer digitaler Bilder, sowie jede Archivierung der Fotografien bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

IX. Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferungen und Leistungen geht mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Lieferung bzw. die Leistung Nico van Veenendaal verlassen hat.

Für bei Nico van Veenendaal lagernde Unterlagen des Auftraggebers haftet Nico van Veenendaal nicht für Fälle des fahrlässigen Untergangs oder der fahrlässigen Beschädigung. Nico van Veenendaal ist berechtigt, derartige Unterlagen nach ein Jahr zu vernichten.

X. Eigenwerbung

Nico van Veenendaal ist berechtigt, alle von ihm hergestellten Produkte, einschließlich Personenbildnisse und Objektbilder, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen vor Auftragserteilung einzuholen und bei Bedarf vorzulegen.

Nik van Veenendaal hat das Recht, in Veröffentlichungen über die Produkte, als Urheber genannt zu werden.

XI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Nico van Veenendaal verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht am Dritte weiterzugeben.

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Nico van Veenendaal.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand vom 01.01.2023